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Definition:
Kinderpornographie ist die Darstellung des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Bei der Darstellung kann es sich um tatsächlich stattgefundenes oder um wirklichkeitsnahes Geschehen handeln, so dass auch mit Bildbearbeitungssoftware konstruiertes Material unter das Verbot fällt. Kind in diesem Sinne sind Personen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.
Sexueller Missbrauch bedeutet, daß an dem Kind sexuelle Handlungen durch einen Erwachsenen oder ein anderes Kind vorgenommen werden, oder daß das Kind diese Handlungen an einem Erwachsenen vornimmt. Darunter fallen auch Handlungen, die das Kind an sich selbst vornimmt.
Nacktbilder von Kindern sind keine Kinderpornographie, sofern dabei nicht die Darstellung von Geschlechtsteilen in den Vordergrund rückt. Dies ist gegeben, wenn das Kind unnatürliche Posen einnimmt (z.B. weit gespreizte Beine).
Text mit Genehmigung der Redaktion von c't
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