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Kann ich mich auch an private Organisationen wenden?
Die Meldung von Funden an privaten Organisationen ist mit Vorsicht zu genießen. Grund hierfür ist unter anderem die Gesetzeslage. Auch für private Organisationen gelten nämlich die entsprechenden Paragraphen. Das heißt das sie keine Beweismittel auf Datenträgern besitzen dürfen.
Dies soll natürlich in keinster Weise die Betreiber der vielen privaten Websites zum Thema Kinderpornographie und sexuellem Missbrauch diskreditieren. Natürlich gibt es hier einige Organisationen, die das Material direkt an die Behörden weiterleiten. Leider gibt es aber auch einige „zwielichtige“ Gestalten, bei denen man sich nicht sicher sein kann, ob die Funde auch an ihrem Ziel landen.
Von privaten Meldestellen ist daher mit wenigen Ausnahmen abzuraten.
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