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Von der Polizei empfohlene Vorgehensweise:
a) Wenn Sie kinderpornographische Bilder oder Angebote zur Kinderprostitution im World Wide Web oder in einer Newsgroup finden:
Notieren Sie die genaue Adresse im World Wide Web (URL), der Newsgroup (Namen des Diskussionsforum/News-Server: z.B. news.uni-duesseldorf.de). Notieren Sie auch die genaue Uhrzeit und geben Sie diese Angaben an die Meldestelle weiter.
b) Wenn Sie entsprechendes Material während eines Chat-Dialogs erhalten oder diese Ihnen in irgendeiner Weise zugänglich gemacht worden sind:
Notieren Sie den Namen des Chat-Forums und den genauen Ort (Online-Dienst, WWW, IRC-Server) des jeweiligen Chats. Notieren Sie darüber hinaus den Namen des Teilnehmers (Chat-Pseudonym, E-Mail, etc.), den genauen Wortlaut und die genaue Uhrzeit des Dialogs.
c) Wenn Sie kinderpornographische Inhalte per E-Mail erhalten haben: Speichern Sie die Mail (am besten auf Diskette) und drucken Sie die E-Mail aus. Wenden Sie sich umgehend an eine Meldestelle!
Die Meldung an die zuständigen Stellen sollte unverzüglich erfolgen. Als Faustregel kann hier eine 48-stündige Frist gelten.
Aber Achtung! Leider hat die Praxis gezeigt, dass die (blinde) Justizia in Einzelfällen auch gegen die Anzeigenden selbst vorgeht, wenn diese ihre Rechercheergebnisse auf Disketten abliefern. In solchen Fällen empfiehlt es sich dringend, sofort einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Weniger problematisch dürfte dagegen die einfache Anzeige mit dem Hinweis auf eine bestimmte Adresse (URL) im Netz oder die Abgabe eines Ausdrucks einer E-Mail sein.
Für eine Meldung spricht auch die Tatsache, dass einige User, die entsprechende Funde nicht gemeldet haben, wenig später dennoch Besuch von der Polizei erhielten, da ihr Name etwa auf einer Verteilerliste stand. Sich in diesem Fall damit herauszureden, entsprechende Funde seien nur zufällig gewesen, wirkt nicht gerade glaubhaft.
Zu Recht gar nicht gerne sehen die Behörden das Treiben von privaten „Internet-Sheriffs“, die sich auf eigene Faust auf die Suche nach kinderpornographischem Material machen. Diese machen sich durch ihre aktive Suche bereits strafbar, falls sie Funde auf der Platte speichern. Hinzu kommt auch, dass durch jeden Zugriff auf eine entsprechende Website die Nachfrage nach Kinderpornos steigt, so dass man bereits aus diesem Grunde die Finger von privaten Ermittlungstätigkeiten lassen sollte. Schließlich wird spätestens bei der dritten oder vierten Meldung irgendwann auch einmal die Polizei hellhörig und der „Ermittler“ gerät in das Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden.
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