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Zahlen:
Auf Bundesebene wurden 1999 insgesamt 19.436 Kinder Opfer des sexuellen Missbrauchs i.S.d. §§ 176, 176a und 176b StGB.
Von den 19.436 Opfern waren
2.090 mit dem Tatverdächtigen verwandt,
4.749 bekannt,
bei 1.420 Opfern bestand eine flüchtige Vorbeziehung und
bei 9.368 keine Vorbeziehung.
Die Anzahl der angezeigten und in der PKS ausgewiesenen Fälle des sexuellen Missbrauchs ist bezüglich des tatsächlichen Ausmaßes nur begrenzt aussagefähig, da gerade in diesem Deliktsbereich die Dunkelziffer hoch eingeschätzt werden muss. Das kindliche Opfer hat oftmals - bedingt durch die nahe Beziehung zum Täter - nicht die Möglichkeit, auf den Missbrauch aufmerksam zu machen bzw. sich dem Missbrauch zu entziehen.
Bundesland Berlin:
Exemplarisch seien hier einige Zahlen für das Bundesland Berlin vorgestellt. Diese Zahlen geben zumindest einen guten Anhaltspunkt für die Verhältnisse in der gesamten BRD. Wenn auch die Verhältnisse in einer Großstadt mit denen in ländlichen Gebieten nur bedingt zu vergleichen sind.
Im Jahre 1998 wurden bei der Berliner Polizei insgesamt 1 037 Vorgänge des sexuellen Missbrauchs von Kindern bearbeitet und an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Bei diesen 1037 Straftaten gab es insgesamt 1 714 Opfer, von diesen Opfern waren 397 Jungen und 1 317 Mädchen. In rund 60 % der Fälle bestand keine Vorbeziehung zwischen Täter und Opfer. Dieser hohe Anteil erklärt sich unter anderem dadurch, dass es sich in ca. 50 % der Fälle um exhibitionistische Handlungen vor Kindern handelte. Zu diesen 1 037 Straftaten müssen noch weitere 142 Taten gezählt werden, bei denen es sich um den sexuellen Missbrauch von schutzbefohlenen Kindern handelt.
Je enger die familiäre Bindung zwischen Opfer und Täter ist, desto größer ist die Scheu, derartige Taten zur Anzeige zu bringen. Oft werden die Kinder durch Druck wie: " Willst Du, dass der Pappi ins Gefängnis kommt"? oder "Willst Du, dass sich die Mama umbringt"? zum Schweigen gebracht. Sehr häufig auch wird dem Kind eingeredet, ein ganz wichtiges Geheimnis zu teilen, das niemanden offenbart werden darf. Auch Schuldgefühle oder nicht materielle wie materielle Zuwendungen können die Kinder von einer Aussage abhalten. Meist werden die Täter aus der familiären Umwelt erst sehr viel später angezeigt, z.B. wenn die Mädchen aus dem Haus oder erwachsen sind. Die Dunkelziffer wird auf mindestens 1 : 20 geschätzt. Das würde bedeuten, dass 20 mal mehr Kinder Opfer von sexueller Gewalt werden, als in der polizeilichen Statistik bekannt wird.
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung:
Polizeiliche Kriminalstatistik 1999
Entgegen dem hessischen Trend nahmen die registrierten Sexualstraftaten um 34 auf 147 Fälle ab (-18,8 %, AQ 59,2 % = -7,1%-Punkte).
Der Rückgang der insgesamt registrierten Sexualstraftaten ist auch in den Deliktsgruppen Vergewaltigung und sexuelle Nötigungen ( -9 auf 13 Delikte =-40,9%-Punkte, AQ 61,5 %), sexueller Missbrauch von Kindern (-33 auf 20 Delikte = -62,3 %, AQ 85 %) und exhibitionistische Handlungen (-2 auf 42 Delikte =-4,5 %, AQ 35,7 %) festzustellen.
Vergewaltigungen und sexueller Missbrauch von Kindern sind zu einem erheblichen Teil Beziehungsdelikte (Täter und Opfer sind verwandt oder bekannt bzw. unterhielten sonst Kontakte vor der Tat). Hier ist von einem hohen Dunkelfeld auszugehen. Der deutliche Rückgang der registrierten Fälle dürfte durch das mittlerweile große Angebot von verschiedenen Hilfsorganisationen für Opfer zu erklären sein. In diesem Zusammenhang sehen Geschädigte häufig von einer Anzeigeerstattung ab. Dennoch gilt zu beachten, dass Polizei und Justiz in den vergangenen Jahren ihre Bemühungen intensiviert haben, die Folgen solcher Straftaten im Rahmen der Ermittlungen zu minimieren, um eine sogenannte Sekundärviktimisierung zu vermeiden. Ebenso gilt es zu bedenken, dass Straftaten, die nicht angezeigt werden, dazu führen können, dass infolge fehlender Aufklärungs- und Fahndungsmaßnahmen ggf. weitere Personen Opfer von Wiederholungstätern werden können. Deshalb erscheint es trotz aller Hilfsangebote sinnvoll, auch bei solchen persönlich schwer treffenden Straftaten Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Bayern:
Über das tatsächliche Ausmaß des sexuellen Missbrauchs von Jungen und Mädchen gibt es keine gesicherten Zahlen. In Bayern wurden im Jahr 2000 der sexuelle Missbrauch von 2800 Kindern unter 14 Jahren angezeigt ( bei 23,1 % der Opfer handelte es sich um Exhibitionismus). Von den Opfern waren 2081 (74,3 %) Mädchen. Täter sind bei Mädchen wie Jungen fast ausschließlich Männer. 763 Kindern war der Täter bekannt. Bei 387 Kindern war der Täter ein Verwandter. Das Dunkelfeld dürfte gegenüber diesen Zahlen um ein Vielfaches höher sein. Schätzungen gehen vom Drei- bis Zehnfachen der angezeigten Fälle aus.
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