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24. Juni 2005
Mißbrauchte Schülerin: "Strafe für Lehrer zu gering"
von Michael Mielke
Sandra* wirkte fassungslos, als sie am Dienstag das Moabiter Kriminalgericht verließ. Ihre Anwältin Manuela Groll bestätigte, daß sich die 18jährige für ihren ehemaligen Lehrer "durchaus eine höhere Strafe gewünscht" hätte. Der 53 Jahre alte Studienrat war von einer Moabiter Jugendkammer wegen sexuellen Mißbrauchs einer Schutzbefohlenen in mehr als 100 Fällen zu einer elfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er hatte Sandra, die seine Schülerin an einem Neuköllner Gymnasium war, als 14jährige verführt.
Sie trafen sich regelmäßig in einem Studentenwohnheim, unternahmen sogar mehrere Reisen nach Frankreich. Sandras Mutter erklärten sie, es handele sich um Klassenfahrten. Dabei soll der Studienrat auch die Unterschrift des Leiters des Gymnasiums gefälscht haben. Ein entsprechendes Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft wegen der weitaus schwereren Mißbrauchs-Vorwürfe eingestellt. Als die Beziehung zu bröckeln begann, hatte der Lehrer versucht, das Mädchen an einen Kollegen weiterzureichen.
Vor allem die Art und Weise, wie er sie hintergegangen und letztlich von sich gestoßen habe, belaste das Mädchen noch immer, sagte Anwältin Groll. Sandra stehe kurz vor den Abiturprüfungen und habe diesen Prozeß nun als doppelte Belastung empfunden. Zumal sie noch immer traumatisiert sei. "Sie leidet unter den üblichen Folgen eines sexuellen Mißbrauchs", sagte Anwältin Groll: "Bindungsunfähigkeit, Angstgefühle, Alpträume, Minderwertigkeitsgefühle und Selbstzweifel." Das Mädchen sei mißtrauischer und verschlossener geworden. Es müsse jetzt abgewartet werden, so die Anwältin, welche Erfolge eine schon begonnene Therapie bei einem Psychologen bringe. Sandra sei allerdings auch klar, daß auch eine noch so hohe Strafe für den Lehrer ihre eigenen Probleme nicht hätte lösen können.
Der Sprecher der Schulverwaltung, Kenneth Frisse, wertete das Urteil der Jugendkammer "als schwer nachvollziehbar und erklärungsbedürftig". In der Verwaltung werde nun abgewartet, ob die Staatsanwaltschaft nicht doch Berufung einlege. Frisse wollte das nicht kommentieren - was auch nicht notwendig ist. Steht doch fest, daß bei einer zwölfmonatigen Bewährungsstrafe die Entlassung des Lehrers aus dem Schuldienst zwingend gewesen wäre. Mit diesem Urteil aber wird sich das weitere Verfahren um seine Kündigung noch einige Jahre hinziehen.
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